Bis zu 5000 Euro Geldstrafe
Bremer Corona-Regeln an Silvester: Was erlaubt ist, wo Strafen drohen
Zwar müssen Silvester-Treffen auch 2020 nicht ausfallen, jedoch erlauben die Corona-Regeln nur kleine Zusammenkünfte. Was in Bremen möglich ist – und was nicht.
Bremen – Auch am 31. Dezember gelten in Bremen die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden aber nicht mit eingerechnet. In der jüngsten Rechtsverordnung des Landes wird jedoch dazu aufgefordert, „auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.“ Wie verhält es sich mit Übernachtungen und dem Besuch von Freunden an Silvester?
Stadt in Bremen: | Bremen |
Fläche: | 326,7 Quadratkilometer |
Bevölkerung: | 547.979 (30. Apr. 2012) |
Bürgermeister: | Andreas Bovenschulte |
Vorwahl: | 0421 |
Corona-Regeln in Bremen an Silvester: Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit strikt untersagt
Konkret gibt es hierzu keine Beschränkungen oder Verbote. Ein Übernachtungsverbot liegt in Bremen nicht vor. Laut Innenressort seien Übernachtungsangebote in Hotels und Hostels aber weiterhin „nur noch für notwendige und insbesondere nicht für touristische Zwecke“ möglich. Hierzu werden beispielsweise Dienstreisen gezählt. In diesem Fall ist eine eidesstattliche Versicherung des Gastes zwingend erforderlich.
Möchten Bremer in anderen Bundesländern Bekannte besuchen, wird empfohlen, sich vorab über die dort jeweils geltenden Coronavirus-Regeln zu informieren. Denn in Baden-Württemberg beispielsweise gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. In Bremen hingegen gibt es keine Ausgangssperre. Auf dem eigenen Grundstück darf Alkohol konsumiert werden, auf öffentlichen Plätzen ist der Verzehr von alkoholischen Getränken jedoch strikt untersagt.
Bremen weitet Maskenpflicht an Silvester aus – Corona macht nur Jugendfeuerwerk möglich
Sowohl An- als auch Versammlungen sind in der Nacht zum neuen Jahr nicht erlaubt, hierfür bedarf es eine ausdrückliche behördliche Genehmigung. Ein nächtlicher Spaziergang in der Stadt und im Bremer Umland ist erlaubt, jedoch muss sich hierbei an die Maskenpflicht gehalten werden. Diese wird im öffentlichen Raum zum Jahreswechsel auch auf die Nachtstunden ausgeweitet. Hiervon betroffen sind unter anderem die Bremer Innenstadt, Teile des Viertels, die Schlachte, die Böttcherstraße, das Schnoorviertel oder der Bahnhofsplatz in Bremen-Vegesack.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Bremen nicht erlaubt, dies hatte der Senat bereits kurz vor den Weihnachtsfeiertagen beschlossen. Das Verbot gilt auch für bereits gekaufte Böller oder Raketen. Erlaubt ist lediglich ganzjährlich erwerbbares Jugendfeuerwerk, das der Kategorie 1 zugeordnet wird. Hierzu zählen Knallerbsen, Wunderkerzen und kleine Fontänen. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen laut dem Innenressort Bußgelder in Höhe von 100 Euro für das Abbrennen sowie 50 Euro für das Mitführen von Feuerwerk.
Corona-Regeln-Verstöße werden hart sanktioniert – 5000 Euro und Freiheitsstrafe
Wird gegen das Verbot verstoßen, kann die Polizei Feiernde des Ortes verweisen. Im entsprechenden Amtsblatt heißt es: „Die Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, ohne dass es einer vorangehenden Anordnung, den Verstoß zu beenden, bedarf.“ Auch Verstöße gegen die Coronavirus-Regeln wie das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht werden sanktioniert. Es drohen Bußgelder oder Geldstrafen zwischen 50 und bis zu 5000 Euro, schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe.
„Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr“, welche der Kategorie 2 angehören, sind bereits nicht mehr zulässig. Hierunter werden unter anderem Knaller, Raketen, Fontänen und Vulkane, Batteriefeuerwerke und Batterieverbünde gezählt. Auch Hamburg greift hart durch. In der Hansestadt ist lediglich Feuerwerk der Kategorie 1 erlaubt*, wie 24hamburg.de berichtet. Das Abbrennen von Feuerwerk bleibt im kompletten Stadtgebiet verboten – inklusive des eigenen Gartens. *nordbuzz.de und 24hamburg.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.
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